Praxisansicht - Behandlung

Regelbehandlungszeit

Die Krankenkassen legen die Regelbehandlungszeiten der einzelnen Verordnungspositionen fest. So werden beispielsweise für eine krankengymnastische Behandlung 15 – 20 Minuten angesetzt, oder gerade einmal 12(!) Minuten für eine Massage. Terminvergabe, An- und Entkleiden sowie die Ausstellung von Quittungen für die Rezeptgebühr sind hier bereits ebenso mit eingerechnet, wie der komplette Schriftverkehr mit dem behandelnden Arzt.

Die Praxen orientieren sich an diesen Vorgaben und legen sie ihren regulären Behandlungszeiten jeweils zugrunde. Der Therapeut hat hierbei natürlich einen gewissen Ermessensspielraum, sollte aber den standardmäßigen zeitlichen Rahmen nach Möglichkeit einhalten. Eine längere Behandlungsdauer auf Entschluß des Therapeuten hat keinerlei Einfluß auf die einheitlich festgesetzte Vergütung durch die jeweilige Krankenkasse.


Die Zeit ist folglich stets ein kostbares Gut, für den Therapeuten, wie für den Patienten, und ein genauer Eingangsbefund in der ersten Behandlung daher unerlässlich für eine effiziente Therapie.


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Rezeptgebühr

Hierbei handelt es sich nicht um die mittlerweile wieder abgeschaffte „Praxisgebühr“, sondern um Ihren Eigenanteil als Zuzahlung zum Rezept. Üblicherweise erhoben werden 10% des Rezeptwertes zuzüglich € 10,00.

Die Rezeptgebühr ist in der Regel zu Beginn einer Behandlungsserie zu entrichten und wird bei der Abrechnung mit den Krankenkassen durch diese vom Gesamtbetrag des Rezeptes abgezogen. Normalerweise stelle ich es Ihnen allerdings frei, die Bezahlung auch ans Ende der Behandlungsserie zu legen.